
Die kurze Antwort: Der Bundesgerichtshof hat am 18. Februar 2026 entschieden, dass Privatadressen und Unterschriften von Geschäftsführern auf Antrag aus den öffentlich abrufbaren Registerdokumenten entfernt werden müssen, wenn das Gesetz diese Angaben nicht verlangt. Pflichtangaben bleiben aber sichtbar. Dazu gehören der Wohnort und die Geschäftsanschrift deiner Firma. Wenn deine GmbH oder UG bei dir zu Hause sitzt, hilft dir der Beschluss deshalb nur zum Teil.
Seit August 2022 kann jeder die Dokumente im Handelsregister kostenlos online abrufen. Viele Gründer merken erst danach, wie oft dort ihre Privatadresse auftaucht: in Anmeldungen, in Gesellschafterlisten, in Gründungsunterlagen oder neben einer eingescannten Unterschrift. Der neue BGH-Beschluss gibt dir einen Weg, einen Teil davon wieder aus dem öffentlichen Teil des Registers zu holen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall.
Was der BGH entschieden hat
Im Fall ging es um zwei Geschäftsführer der Komplementär-GmbHs einer GmbH & Co. KG. Sie beantragten 2021, eingereichte Dokumente durch neue Fassungen zu ersetzen: mit der Geschäftsanschrift statt der Privatadresse und mit einem „gez.“-Vermerk statt der eigenhändigen Unterschrift. Amtsgericht und Oberlandesgericht Hamburg lehnten ab, der Bundesgerichtshof gab den beiden recht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2026 – II ZB 2/25).
- Eigene Rechtsgrundlage nötig: Wer personenbezogene Daten dauerhaft im Register speichert, braucht dafür eine Rechtsgrundlage. Für Angaben, die das Gesetz nicht verlangt, gibt es keine.
- Löschung nach DSGVO: Wer solche Angaben freiwillig eingereicht hat, kann diese Einwilligung widerrufen. Dann besteht ein Anspruch nach Art. 17 DSGVO.
- Kein besonderes Interesse nötig: Du musst nicht begründen, warum dir der Schutz deiner Adresse wichtig ist.
- Kein Gegenargument „steht ja woanders“: Dass dieselbe Adresse noch in Unterlagen anderer Firmen steht, verhindert die Löschung nicht.
Wichtig für die Erwartung: Das Original wird nicht vernichtet. Es wandert aus dem öffentlich abrufbaren Registerordner in die Registerakte des Gerichts und ist damit nicht mehr frei online einsehbar. Im Registerordner liegt danach die bereinigte Fassung.
Was gelöscht werden kann und was bleibt
| Angabe | Pflicht? | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Privatadresse des Geschäftsführers in Anmeldungen und Unterlagen | Nein | Austausch gegen eine bereinigte Fassung beantragen |
| Eigenhändige Unterschrift in eingereichten Dokumenten | Nein | Ersetzen lassen durch „gez.“ mit maschinenschriftlichem Namen |
| Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Geschäftsführers | Ja | Bleibt im Register, der Wohnort ist aber nur die Gemeinde, keine Straße |
| Gesellschafterliste der GmbH | Ja, mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort | Ältere Listen enthalten oft volle Anschriften. Das OLG München hat 2024 einen Austausch abgelehnt. Ob die neue BGH-Linie hier weiterhilft, ist noch offen. |
| Inländische Geschäftsanschrift der Firma | Ja | Bleibt öffentlich. Ändern lässt sie sich nur durch eine neue Anschrift. |
So stellst du den Antrag
- Dokumente abrufen: Öffne deine Firma auf handelsregister.de und lade die Dokumente aus dem Registerordner herunter.
- Fundstellen notieren: Schreibe auf, in welchen Dokumenten deine Privatadresse oder Unterschrift steht, jeweils mit Dokumentart und Datum.
- Bereinigte Fassungen vorbereiten: Ersetze die Privatadresse durch die Geschäftsanschrift oder schwärze sie und setze bei Unterschriften „gez. Vorname Nachname“ ein. Am Inhalt darf sich sonst nichts ändern.
- Antrag stellen: Beantrage beim zuständigen Registergericht den Austausch der Dokumente nach Art. 17 DSGVO und verweise auf den Beschluss II ZB 2/25. Wenn du unsicher bist, lass Antrag und Fassungen von deinem Notariat oder einer Anwaltskanzlei prüfen.
- Ergebnis kontrollieren: Prüfe nach der Entscheidung im Registerordner, ob dort nur noch die bereinigten Fassungen abrufbar sind.
Bei der Gründung: Privatadresse gar nicht erst einreichen
Am einfachsten ist es, wenn die Privatadresse nie im Registerordner landet. Das OLG Köln hat bereits 2025 entschieden, dass ein Registergericht die Privatanschrift eines GmbH-Geschäftsführers bei der Anmeldung nicht verlangen darf. Name, Geburtsdatum und eine berufliche Anschrift reichen zur Identifizierung (OLG Köln, Beschluss vom 9. Januar 2025 – I-4 Wx 19/24).
Sprich das vor dem Notartermin an. Bitte darum, dass in Anmeldung, Gesellschafterliste und Vollmachten nur die Angaben stehen, die das Gesetz verlangt.
Die größte Lücke: Deine Firma sitzt bei dir zu Hause
Viele UGs und kleine GmbHs melden die eigene Wohnung als Geschäftsanschrift an. Für eine GmbH gehört nach § 8 Abs. 4 GmbHG eine inländische Geschäftsanschrift in die Anmeldung. Sie ist eine Pflichtangabe und steht direkt im Registerblatt. Der BGH-Beschluss hilft dir hier nicht, denn er betrifft nur Angaben, die das Gesetz nicht verlangt.
Wenn du deine Wohnadresse aus dem Register heraushalten willst, brauchst du deshalb eine andere Geschäftsanschrift. Die Änderung meldest du über dein Notariat zum Handelsregister an. Liegt die neue Anschrift in einer anderen Gemeinde als der Sitz in deiner Satzung, ist zusätzlich eine Sitzverlegung nötig. Frühere Eintragungen bleiben im chronologischen Registerausdruck nachvollziehbar. Ab dem Zeitpunkt der Änderung ist aber nur noch die neue Anschrift aktuell.
Eine gemietete Adresse eignet sich nur dann als Geschäftsanschrift, wenn der Vertrag Registerzwecke ausdrücklich abdeckt. Bei Akteno ist das im Experte-Paket der Fall. Standard und Pro sind für Impressum, Rechnungen und Geschäftspost gedacht, nicht für das Handelsregister. Stimme die Anmeldung immer mit deinem Notariat ab.
Häufige Fragen
Muss ich begründen, warum ich die Löschung möchte?
Nein. Der BGH hat klargestellt, dass der Anspruch aus Art. 17 DSGVO kein besonderes Interesse voraussetzt.
Ist meine Adresse danach komplett verschwunden?
Nicht ganz. Das Original bleibt in der Registerakte des Gerichts, ist aber nicht mehr frei online abrufbar. Unterlagen anderer Firmen, in denen deine Adresse steht, musst du separat bereinigen lassen.
Gilt das auch für die Gesellschafterliste?
Das ist offen. Die Gesellschafterliste ist gesetzlich vorgeschrieben und verlangt den Wohnort, nicht die volle Anschrift. Ob ältere Listen mit voller Adresse nach dem BGH-Beschluss ausgetauscht werden müssen, ist noch nicht entschieden.
Was ist mit meinem Impressum?
Im Impressum muss die Anschrift deines Unternehmens stehen, nicht deine Privatadresse als Geschäftsführer. Welche Angaben dort Pflicht sind, fasst unser Beitrag zur Impressumspflicht 2026 zusammen.
Fazit
Der BGH-Beschluss ist eine gute Nachricht für alle, deren Privatadresse oder Unterschrift ohne Not im Handelsregister steht. Ein Antrag beim Registergericht genügt, und du musst ihn nicht begründen. Die Geschäftsanschrift deiner Firma bleibt dagegen öffentlich. Wer zu Hause gegründet hat, schützt seine Wohnadresse deshalb nur mit einer eigenen Geschäftsanschrift.
Quellen und weiterführende Beiträge
- beck-aktuell: Unterschrift und Privatadresse muss nicht im Handelsregister stehen bleiben
- FGS: BGH bestätigt Löschungsanspruch von personenbezogenen Daten im Handelsregister
- fachanwalt.de: Privatanschrift des GmbH-Geschäftsführers für Registeranmeldung nicht erforderlich
- § 8 GmbHG – Inhalt der Anmeldung
- Ist eine gemietete Geschäftsadresse legal? Was erlaubt ist und wo Grenzen liegen