
Das Wichtigste in Kürze: Zum 1. Januar 2027 ändern sich drei Dinge. Der Standardbrief soll 1,15 € statt 0,95 € kosten. Steuerbescheide kommen standardmäßig digital in Mein ELSTER, wenn du deine Erklärung elektronisch abgibst. Und Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen verschicken, ab 2028 gilt das für alle. Wichtige Post erreicht dich damit auf mehr Wegen, und die Fristen laufen auf jedem davon.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 24.10.2026 wieder. Die neuen Portopreise muss die Bundesnetzagentur noch genehmigen. Für steuerliche Fragen in deinem Einzelfall wende dich an dein Steuerbüro.
1. Porto: Was Briefe ab 2027 kosten
Die Deutsche Post hat am 20. Oktober 2026 die Briefpreise für 2027 und 2028 angekündigt (Pressemitteilung der Deutschen Post). Sie gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, deren Entscheidung im November erwartet wird.
| Sendung | Bisher | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Postkarte | 0,95 € | 1,15 € |
| Standardbrief | 0,95 € | 1,15 € |
| Kompaktbrief | 1,10 € | 1,25 € |
| Großbrief | 1,80 € | 2,35 € |
| Maxibrief | 2,90 € | 5,00 € |
| Standardbrief ins Ausland | 1,25 € | 1,45 € |
Gleichzeitig ändern sich die Formate. Der Großbrief darf ab Januar bis zu 1.000 g wiegen und 3 cm dick sein, bisher waren es 500 g und 2 cm. Der Maxibrief darf schwerer und größer werden, aber nur noch 3 cm statt 5 cm dick sein (Stiftung Warentest). Viele dickere Umschläge, die bisher als Maxibrief liefen, kosten künftig nur noch das Großbrief-Porto. Einschreiben werden teurer, weil ihr Zusatzentgelt auf das höhere Briefporto aufschlägt.
Briefe sind auch nicht schneller geworden. Seit dem neuen Postgesetz von 2025 müssen 95 % der Briefe erst am dritten Werktag nach Einlieferung ankommen und 99 % am vierten. Plane fristgebundene Post deshalb mit Puffer.
Tipp: Briefmarken, die du schon gekauft hast, bleiben gültig. Du ergänzt sie einfach mit einer Ergänzungsmarke über den Differenzbetrag.
2. Steuerbescheid: ab 2027 standardmäßig digital
Wenn du deine Steuererklärung über Mein ELSTER abgibst, stellt dir das Finanzamt den Bescheid ab dem 1. Januar 2027 in der Regel nur noch elektronisch zum Abruf bereit (§ 122a AO). Einen Papierbescheid bekommst du dann nicht mehr automatisch. Am Tag der Bereitstellung erhältst du eine Benachrichtigung per E-Mail. 2026 war ein Übergangsjahr, in dem der digitale Bescheid noch eine Einwilligung brauchte.
Ab wann die Einspruchsfrist läuft
Ein bereitgestellter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben, auch wenn du ihn nicht öffnest. Ab dann läuft die Einspruchsfrist von einem Monat.
- Bereitstellung in ELSTER: Montag, 8. März 2027
- Bescheid gilt als bekannt gegeben: Freitag, 12. März 2027
- Einspruchsfrist endet: Montag, 12. April 2027
Für Bescheide per Post gilt seit 2025 dieselbe Vier-Tage-Regel ab Aufgabe zur Post.
Lieber weiter Papier? So widersprichst du
Du kannst der digitalen Bekanntgabe ohne Begründung widersprechen. In Mein ELSTER findest du die Option unter „Formulare & Leistungen“ → „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ → „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ (Steuertipps). Alternativ reicht ein formloser Brief an dein Finanzamt. Der Widerspruch gilt nur für künftige Bescheide.
Damit dir kein Bescheid entgeht
- Prüfe, ob in Mein ELSTER deine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
- Sieh nach, wann dein ELSTER-Zertifikat abläuft, und verlängere es rechtzeitig.
- Sorge dafür, dass ELSTER-Benachrichtigungen nicht im Spam-Ordner landen.
- Trage dir jeden neuen Bescheid mit Fristende in den Kalender ein.
3. E-Rechnung: 2027 endet die Schonfrist für größere Unternehmen
Die E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Geschäft kommt in Stufen (IHK Region Stuttgart):
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. |
| 1. Januar 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026 müssen E-Rechnungen verschicken. Kleinere dürfen mit Zustimmung des Empfängers noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken. |
| 1. Januar 2028 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen verschicken. |
Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung. Gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ausgenommen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG. Empfangen müssen aber auch Kleinunternehmer E-Rechnungen.
Was das für deine Post bedeutet
Wichtige Post kommt künftig auf drei Wegen: im ELSTER-Postfach, per E-Mail als E-Rechnung und weiter im Briefkasten. Briefe von Behörden, Gerichten, Krankenkassen, Banken oder Gläubigern bleiben, und für sie laufen genauso Fristen. Wer unterwegs ist oder von zu Hause arbeitet, sieht sie oft erst Tage später.
Mit einem digitalen Posteingang landet auch deine Briefpost dort, wo der Rest schon ist: Akteno nimmt deine Geschäftspost an, scannt sie und stellt sie dir im Portal und in der App bereit. Über jeden neuen Brief benachrichtigen wir dich per E-Mail. Originale, die du in Papierform brauchst, leiten wir dir weiter.
Checkliste für den Jahreswechsel
- Prüfe deinen Briefmarkenvorrat und besorge Ergänzungsmarken über 0,20 €.
- Entscheide, ob du Steuerbescheide digital oder auf Papier bekommen willst.
- Kontrolliere E-Mail-Adresse und Zertifikat in Mein ELSTER.
- Teste, ob du E-Rechnungen öffnen, prüfen und archivieren kannst.
- Prüfe deinen Umsatz 2026: Liegt er über 800.000 €, musst du ab Januar E-Rechnungen verschicken.
- Leg fest, wer deine Briefpost liest, wenn du unterwegs bist.
Häufige Fragen
Bleiben alte Briefmarken gültig?
Ja. Briefmarken mit Euro-Wert bleiben gültig. Für das neue Porto klebst du eine Ergänzungsmarke dazu.
Bekomme ich den Steuerbescheid zusätzlich per Post?
Nein. Wird der Bescheid elektronisch bekannt gegeben, verschickt das Finanzamt keinen Papierbescheid mehr. Wenn du Papier willst, musst du widersprechen.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein, Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG sind ausgenommen. Empfangen musst du E-Rechnungen aber trotzdem können.
Fazit
2027 wird der Brief teurer, und wichtige Post wird digitaler. Für dich heißt das vor allem: mehr Postfächer im Blick behalten, denn die Fristen laufen überall gleich. Wenn du ELSTER und deine E-Rechnungen vor dem Jahreswechsel prüfst und deine Briefpost digital empfängst, verpasst du keine Frist mehr.
Quellen und weiterführende Beiträge
- Deutsche Post: Briefporto und Produkte zum 1. Januar 2027
- Stiftung Warentest: Post führt neue Formate für Briefe ein
- § 122a AO – Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
- Steuertipps: Elektronischer Steuerbescheid ab 2027
- IHK Region Stuttgart: E-Rechnungen
- Nebenberuflich selbstständig machen 2026: Der komplette Guide